-
Allen Lieferungen und Leistungen von TechBa aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder
andere Onlinedienste liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung von Gerd Josef Bartnik; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
-
TechBa wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden
diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes
nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann
der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Käufer im Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 5% des Kaufpreises und umfasst lediglich den
Ersatz unmittelbaren Schadens, also insbesondere nicht Ersatz des entgangenen Gewinns oder eines sonstigen mittelbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche des
Käufers - insbesondere auf Lieferung - sind ausgeschlossen.
-
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist
und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn TechBa die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde
unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an TechBa trägt der Kunde
jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei TechBa in Neuss.
-
Rechnungen von TechBa sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 14. Tag nach
Rechnungsdatum sind die Vertragspartner von TechBa zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
(EZB) gemäß § 1 Absatz 1 des deutschen Diskontsatzüberleitungsgesetzes (DÜG) verpflichtet. Nach Wegfall des Basiszinssatzes ist Grundlage der vorstehend
vereinbarten vertraglichen Verzugszinsen dasjenige Steuerungsmittel der EZB, das entsprechend § 1 Absatz 2 DÜG als Bezugsgröße für Deutschland amtlich
festgelegt wird. Vorstehendes entfällt, soweit TechBa höhere Verzugszinsen oder der Käufer eine geringere Belastung von TechBa nachweist, ohne dass es einer
vorherigen Mahnung bedarf. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit
unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es
auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
-
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind,
soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen zweier Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu
machen. Die Gewährleistungsfrist durch TechBa (Gerd Josef Bartnik) beträgt sechs Monate ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen wird TechBa
Fehlmengen nachliefern und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen
Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die zweite Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung
des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Wenn der
Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Kunde anstelle der Nachbesserung nach seiner
Wahl Wandlung oder Minderung verlangen. Im übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen
(z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). Dieser Ausschluss gilt nicht für
einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung von TechBa oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruht. Auch bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
-
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im
Eigentum von TechBa (Gerd Josef Bartnik). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die TechBa (Gerd Josef Bartnik) gegen den Käufer im
Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des
Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, TechBa (Gerd Josef Bartnik) alle
im Rahmen einer Rechtverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderliche Auskünfte zu erteilen. Soweit Computerprogramme zum Lieferumfang gehören,
wird dem Käufer grundsätzlich ein einfaches unbefristetes Recht zum laden und ablaufen lassen des Programms sowie zur Erstellung einer Sicherungskopie gewährt,
soweit sich aus den Lizenzbedingungen des betreffenden Programms nichts Abweichendes ergibt. Dementsprechend richten sich die einzelnen Nutzungsrechte nach den
Lizenzbestimmungen der Hersteller.
-
TechBa (Gerd Josef Bartnik) ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen
personenbezogenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
-
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen
Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge, die unter Einschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wurden,
ist Neuss. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|
|
|